Westdeutsche Zeitung: Bluttest für Schwangere zur Feststellung von Down Syndrom, Kommentar
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darf Von Peter Kurz Auf den ersten Blick erscheint es wie eine
Selbstverständlichkeit - gewiss doch sollte das eine von den
Krankenkassen bezahlte ärztliche Leistung werden: Kann durch einen
Bluttest einer Schwangeren zuverlässig eine Diagnose auf Down Syndrom
gestellt werden, für die es ansonsten einer Fruchtwasseruntersuchung
mit dem Risiko einer dadurch ausgelösten Fehlgeburt bedürfte - dann
muss man das doch anbieten. Und da sollte der Gemeinsame
Bundesausschuss, der entscheidet, was Kassenleistung ist und was
nicht, nicht lange fackeln. Doch so einfach ist es nicht, so einfach
darf es nicht sein. Die Entscheidung sollte nicht allein diesem
Gremium von Ärzte- und Krankenkassenvertretern überlassen werden. Es
bedarf einer gesellschaftlichen Diskussion, da haben die zehn
Bundestagsabgeordneten Recht, die eben diese Debatte anstoßen. Ihre
berechtigten Bedenken: Wenn die vorgeburtliche Analyse auf Fälle von
Down Syndrom zum Regelfall wird, so wird auch die damit einhergehende
Konsequenz - meist die Abtreibung - legitimiert. Ob das so sein soll,
das darf nicht einfach so entschieden werden, darüber muss breit
diskutiert werden. Die Pränatalmedizin hat durchaus große Verdienste.
Mit ihren Mitteln lassen sich Probleme in der Schwangerschaft
feststellen, was wiederum frühzeitige Therapieschritte ermöglicht.
Bei der Feststellung, ob das Ungeborene eine Trisomie 21 aufweist,
gibt es freilich keine Therapie. Es geht allein um die Feststellung
der Erbgut-Anomalie. Und um die sich daran anschließende Frage, ob
die Schwangere abtreibt. Dass eine werdende Mutter alles richtig
machen will, um ein gesundes Kind zu bekommen, ist verständlich. Die
Pränatalmedizin verspricht, ihr dabei zu helfen. Und der Schritt zu
einer generellen Finanzierung der "Fehlersuche" trägt weiter dazu
bei, diese als ganz normal anzusehen. Sicherheit wird angestrebt,
doch es wird am Ende oft Unsicherheit geschaffen. Wie geht man um mit
einem Ergebnis, das man gerade ausschließen wollte? Erst die
Diagnose, dann der Schockzustand und dann die drängende existenzielle
Entscheidung. Niemand kann einem sagen, wie das Leben für ein Kind
mit Down Syndrom und für seine Eltern sein wird. Der Grad der
Behinderung kann sehr unterschiedlich sein. Und was heißt es für die
Gesellschaft, für ihr Verhältnis zu Behinderten, wenn sie
entsprechende Untersuchungen per Kassenfinanzierung zum
Quasi-Automatismus erhebt? Kommt am Ende die Frau, die sich einem
solchen Test nicht stellt, unter Rechtfertigungszwang? All das muss
diskutiert werden, in der Gesellschaft und ihrer demokratischen
Vertretung - im Bundestag.
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Datum: 23.08.2018 - 19:38 Uhr
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