Stuttgarter Zeitung: Kommentar zur Grundgesetzänderung bei der Bildungsfinanzierung
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Aufgabenverteilung, den der Bund da vornehmen wollte. Tatsächlich
wird mit der Einführung von Finanzspritzen für gesamtstaatlich
bedeutsame Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur ein
ziemlich großes Tor geöffnet, um dem Bund Einfluss auf die
Bildungspolitik zu ermöglichen. Das reicht in der Substanz schon nah
an die Rücknahme der Verfassungsreform von 2006 heran - allerdings
ohne dass die Befürworter auf Bundesebene sich auch dazu bekennen
würden. Einerseits wird der Eindruck erweckt, es gehe nur um eine
Korrektur im Detail, und andererseits die Erwartung genährt, so
würden endlich Chancengleichheit und durchgreifende Fortschritte bei
der Schulqualität möglich. Beides ist falsch. Trotz einem
milliardenschweren Köder namens Digitalpakt für die Schulen haben die
Länder diesen Vorschlag zu Recht einhellig und grundsätzlich
abgelehnt. Ihnen Blockade vorzuwerfen ist ungerecht. Wenn die
Verfassung geändert wird, dann müssen im Ergebnis Strukturen stehen,
die tragfähig und belastbar sind. Das ist bis jetzt nicht der Fall.
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Datum: 06.12.2018 - 19:39 Uhr
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