Thomas Jung: "Verwendung von 'Prüffall' - der Offenbarungseid der Mainstream-Medien"
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Verfassungsschutz die AfD nicht mehr öffentlich als "Prüffall"
bezeichnen darf. "Der Bezeichnung kommt in der Öffentlichkeit eine
negative Wirkung zu", begründet das Gericht. Das sei unzulässig. Im
Vorfeld war bereits der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages im
Auftrag der AfD zum Schluss gekommen, der Begriff sei
stigmatisierend.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag
Brandenburg, Thomas Jung, erklärt dazu:
"Ich halte diesen Streit um ein juristisch undefiniertes Wort für
eine Farce. Hier geht es doch nur um die Stigmatisierung einer
Partei, die fest mit beiden Beinen auf der freiheitlich
demokratischen Grundordnung steht. Es ist eine gezielte
Diskreditierung, nichts anderes. Als Anwalt habe ich diese Strategie
vor Gericht schon oft erlebt, um Zeugen unglaubwürdig erscheinen zu
lassen. Das ist offensichtlich auch die Strategie des politischen
Gegners und zugleich der Mainstream-Medien. Die nehmen für sich in
Anspruch, den Begriff 'Prüffall' weiter verwenden zu können. Nach
geltendem Recht dürfen sie das wahrscheinlich sogar. Und leisten
damit trotzdem den Offenbarungseid: Sie überführen sich selbst der
Parteilichkeit und zeigen, dass sie an ausgewogenem und kritischen
Journalismus überhaupt kein Interesse haben."
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Datum: 28.02.2019 - 12:16 Uhr
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