Section Control-Urteil muss Signalwirkung für das Polizeigesetz haben

Section Control-Urteil muss Signalwirkung für das Polizeigesetz haben

ID: 1703929
(ots) - In einer Eilentscheidung hat das
Verwaltungsgericht Hannover heute die Streckenabschnittskontrolle
(Section Control) auf der B6 für illegal erklärt. Der Polizei ist es
nicht gestattet, vom Kennzeichen des Kläger-Fahrzeugs Aufnahmen zu
machen, um damit Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. [1]

"Dies ist ein Sieg für das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung. Auch die zugelassene Berufung kann kein anderes
Ergebnis bringen. Wir haben das bereits vorhergesagt [2]," resümiert
Thomas Ganskow, Vorsitzender der Piratenpartei Niedersachsen. "Wie
der Gesetzgeber immer wieder versucht, Grundrechte sehenden Auges
außer Kraft zu setzen, lässt die Frage aufkommen, wann er ein Fall
für den Verfassungsschutz wird. Dies gilt nicht nur für diesen Fall,
für den im neuen Polizeigesetz Grundlagen geschaffen werden sollen,
die nicht weniger angreifbar sind. Denn ob es nun ein bestehendes
oder ein erst noch zu beschließendes Gesetz ist, was als Grundlage
für diese Art der Geschwindigkeitskontrolle bildet, es bleibt ein
Grundrechtsverstoß. Und es ist nur jedem zu raten, der wegen einer
festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung in diesem Bereich ein
Verwarngeld zahlen soll, Einspruch einzulegen."

Keine Vorgaben hat das Gericht gemacht, wie unter Beibehaltung der
Technik dem Urteil gefolgt werden kann.

"Dass man nicht umhin kommt, die Anlage sofort außer Betrieb zu
nehmen, hat nun auch endlich Innenminister Boris Pistorius erkannt
[3], das ist doch wenigstens etwas," stellt Adam Wolf, Politischer
Geschäftsführer der Piratenpartei Niedersachsen fest. "Es ist
bedauerlich, das dieser 15.000-fache Grundrechtsverstoß keinerlei
juristische Folgen haben kann. Ansonsten würden die Damen und Herren
von CDU und SPD, die so vom neuen Polizeigesetz schwärmen, vielleicht
etwas vorsichtiger agieren. Denn dann würde das so vehement vom


Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages mit den Worten
"verfassungswidrig" oder "verfassungsrechtlich bedenklich"
geschmückte Polizeigesetz sicher nicht so verabschiedet werden, wie
geplant. Wie Section Control wird auch der Rest dieses Gesetzentwurfs
in weiten Teilen keinen Prozess überleben und sollte so schnell wie
möglich auf den Müllhaufen."

Quellen:
[1] Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts v. 12.03.19
http://ots.de/3tDtD3
[2] Pressemitteilung der Piraten Niedersachsen v. 07.02.19
http://ots.de/5gJ8O1
[3] Bericht der HAZ v. 12.03.19 http://ots.de/T70Iip



Pressekontakt:
Piratenpartei Niedersachsen
Haltenhoffstr. 50
30167 Hannover

Mail: vorstand@piraten-nds.de

Mobil: +49 (0) 511 92050912

Thomas Ganskow
Vorsitzender

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Datum: 12.03.2019 - 19:12 Uhr
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