Stuttgarter Zeitung: Kommentar zum Gaffer-Gesetz
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Rettungsdienste über Schaulustige klagen, die Fotos von
Verkehrsunfällen machen. Offenbar tut es not, auch das
Persönlichkeitsrecht von Toten enger zu fassen. Deshalb ist es
verständlich, wenn der Gesetzgeber bereits das Fotografieren von
Verstorbenen, sofern kein berechtigtes Interesse dafür vorliegt,
unter Strafe stellen will. So hat es die große Koalition ja auch
vereinbart. Umso merkwürdiger ist es, dass der Gesetzentwurf des
Bundesrats seit mehr als einem Jahr in der Schublade für Unerledigtes
liegt. Mag sein, dass die Materie rechtstechnisch heikel ist. Doch
wenn die Bundesregierung einen besseren Entwurf hat, sollte sie
diesen endlich präsentieren.
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Datum: 18.03.2019 - 21:24 Uhr
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