Winkelmeier-Becker: Rechte der Menschen bei Fixierungen werden gestärkt
ID: 1712048
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Der Deutsche Bundestag hat heute in 1. Lesung den Entwurf eines
Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im
Rahmen von Freiheitsentziehungen beraten. Dazu erklärt die rechts-
und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Fixierungen bis hin zur vollständigen Bewegungsunfähigkeit
stellen die schwerstmögliche Beschränkung der persönlichen Freiheit
und einen massiven Grundrechtseingriff dar. Deshalb ist es richtig,
dass die rechtlichen Hürden dafür hoch gehängt werden. Dies gilt
selbst dann, wenn der Betroffene sich schon in einer
freiheitsentziehenden Unterbringung befindet. Es geht jetzt darum,
den Fixierungen entsprechend dem Auftrag des
Bundesverfassungsgerichts einen rechtlichen Rahmen zu geben. Künftig
wird ein Richter über die Durchführung von Fixierungen entscheiden,
die voraussichtlich 30 Minuten überschreiten. Damit wird die
Rechtsposition der Betroffenen entscheidend gestärkt."
Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil vom 24. Juli 2018
festgestellt, dass sowohl eine 5-Punkt- als auch eine
7-Punkt-Fixierung im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen
Unterbringung, welche absehbar länger als eine halbe Stunde dauert,
einem gesonderten Richtervorbehalt unterliegt. Die Wertungen des
Urteils gelten genauso für Fixierungen im Bereich des Straf- und
Maßregelvollzugs, der Zivilhaft, der Untersuchungshaft, der
vorläufigen Unterbringung und des Jugendarrests. Für diese Bereiche
müssen Regelungen zum Richtervorbehalt bei freiheitsentziehenden
Fixierungen geschaffen werden. Mit dem Gesetzentwurf wird der Auftrag
des Bundesverfassungsgerichts, einen verfassungsmäßigen Zustand
herzustellen, erfüllt. Die Umsetzungsfrist läuft am 30. Juni 2019 ab.
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Datum: 05.04.2019 - 15:16 Uhr
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