Stuttgarter Zeitung: Kommentar zur Rückkehr von IS-Kämpfern
ID: 1712096
Bundesregierung koordinierten Rückholaktion einer 31-jährigen
Deutschen, die mit ihren drei Kindern einem Dschihadisten zum IS
gefolgt war, ist nicht zu streiten. Aber der Rechtsstaat erweist
seine Würde darin, dass er ohne Ansehung der Person Rechtsgrundsätze
gleich anwendet. Es ist in Ordnung, wenn die Bundesregierung ein
Gesetz verabschiedet, das es künftig möglich macht, solchen
Dschihadisten den deutschen Pass zu entziehen, die eine zweite
Staatsbürgerschaft haben. Aber die aktuellen Fälle müssen nach
geltendem, nicht künftigem Recht behandelt werden. Deutschen
Staatsbürgern ist grundsätzlich stets die Rückkehr möglich. Das muss
für alle gelten. Und hier müssen sie sich für nachgewiesene
Straftaten verantworten.
Pressekontakt:
Stuttgarter Zeitung
Redaktionelle Koordination
Telefon: 0711 / 72052424
E-Mail: spaetdienst@stzn.de
http://www.stuttgarter-zeitung.de
Original-Content von: Stuttgarter Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.04.2019 - 21:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1712096
Anzahl Zeichen: 1161
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Stuttgart
Kategorie:
Bundesregierung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 569 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stuttgarter Zeitung: Kommentar zur Rückkehr von IS-Kämpfern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Stuttgarter Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).