Bundeskriminalamt: Drastischer Anstieg der Bestandsdatenabfragen gegen Internetnutzer

Bundeskriminalamt: Drastischer Anstieg der Bestandsdatenabfragen gegen Internetnutzer

ID: 1712166
(ots) - Das Bundeskriminalamt nutzte die umstrittene
Bestandsdatenauskunft zuletzt fast neunmal so oft wie noch 2013. Dies
musste die Bundesregierung in der Verfassungsbeschwerde gegen das
Gesetz einräumen, die der Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der
Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer, die Bürgerrechtlerin
und Autorin Katharina Nocun und über 6.000 weitere Beschwerdeführer
eingereicht haben. Breyer rät Internetnutzern zu Schutzmaßnahmen.

Konkret stellte das Bundeskriminalamt 2013 noch 2.001
Bestandsdatenabfragen, 2014 2.340 Abfragen, 2015 4.751 Abfragen, 2016
8.752 Abfragen und 2017 17.428 Abfragen [1]. Vorwiegend dienen solche
Abfragen der Identifizierung von Internetnutzern.

Dr. Patrick Breyer warnt: "In einem Klima des politischen
Überwachungswahns sind Datenabfragen unter viel zu geringen
Voraussetzungen zugelassen worden. Dadurch ist die Gefahr, infolge
einer Bestandsdatenabfrage zu Unrecht in das Visier von Ermittlern
oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch angestiegen. IP-Adressen
sind ein sehr fehleranfälliges Ermittlungsinstrument, weil sie nicht
auf den konkreten Nutzer schließen lassen. Ich rate allen
Internetnutzern zum Einsatz eines Anonymisierungsdienstes, um sich
vor falschem Verdacht und ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen."

Auf Nachfrage des Bundesverfassungsgerichts [2] musste die
Bundesregierung auch eingestehen, einen gesetzlich vorgeschriebenen
Bericht über die Auswirkungen des zunehmend genutzten IPv6-Protokolls
auf den Grundrechtsschutz seit mehr als drei Jahren nicht vorgelegt
zu haben. Während die Bundesregierung behauptet, das neue
Internetprotokoll erleichtere Ermittlungen gegen Internetnutzer
nicht, argumentieren die Beschwerdeführer, dass das
Internetnutzungsverhalten gegenwärtig sehr viel länger rückverfolgbar
sei als noch vor einigen Jahren. Seit Abschaffung der sogenannten


Zwangstrennung bleibe die Kennung von Internetnutzern oft monatelang
gleich und ermögliche eine Nachverfolgung der Internetnutzung über
lange Zeiträume [3].

Hintergrund: Nach dem Gesetz zur Bestandsdatenauskunft können
Behörden u.a. Internetnutzer identifizieren und Zugangscodes zu
Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, z.B. Passwörter zu
E-Mail-Postfächern. Zuletzt unterstützte der
Bundesdatenschutzbeauftragte die von der Piratenpartei organisierte
Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz und kritisierte die
Maßnahme scharf [4].

Quellen/Fußnoten:
[1] Schreiben der Bundesregierung: http://ots.de/sRecKp
[2] Fragen des Bundesverfassungsgerichts: http://ots.de/lZ3bji
[3] Schreiben der Beschwerdeführer: http://ots.de/0lZ5k7
[4] Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten: http://ots.de/d2qk3e



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Datum: 07.04.2019 - 10:47 Uhr
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