Öffentliche Videoüberwachung größtenteils rechtswidrig

Öffentliche Videoüberwachung größtenteils rechtswidrig

ID: 1725667
(ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem erst
jetzt veröffentlichten Urteil [1] vom 27.03.2019 klargestellt, dass
die Videoüberwachung durch private Stellen ausschließlich durch die
europäische Datenschutzgrundverordnung geregelt wird. Das frühere
Videoüberwachungsverbesserungsgesetz [2] und der davon abgeleitete §
4 Abs. 1 Satz 1 im aktuellen Bundesdatenschutzgesetz sind damit
nichtig. Auf dieser Rechtsgrundlage wurden und werden jedoch heute
eine Vielzahl von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum von
privaten Stellen betrieben, z.B. in Einkaufszentren. Eine im Jahr
2017 von der Piratenpartei unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen
dieses Gesetz wurde damals vom Bundesverfassungsgericht nicht zur
Entscheidung angenommen [3].

Dazu Frank Herrmann, Landesvorsitzender der PIRATEN NRW und einer
der damaligen Beschwerdeführer: "Es ist eine späte Genugtuung, wenn
unsere Verfassungsbeschwerde nunmehr inhaltlich doch noch erfolgreich
ist! Es war und ist unhaltbar, Videoüberwachung kraft Gesetz für
wirksam zu erklären! Genau das hat der Gesetzgeber aber mit dem
Videoüberwachungsverbesserungsgesetz versucht und ist jetzt endlich
gescheitert."

Die Gesetzgeber müssen nun dringend für Rechtsklarheit sorgen und
die Paragraphen zur Videoüberwachung aus den Datenschutzgesetzen in
Bund und Ländern streichen.

"Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber den Inhalt der
Entscheidung übernimmt und nicht wieder versucht, seine eindeutig
unzulässigen Pläne in einer neuen Form durchzusetzen", ergänzt Anja
Hirschel, Stadträtin aus Ulm und Bundesthemenbeauftragte für
Digitalisierung.

Auf die Datenschutzaufsichtsbehörden kommt jedenfalls viel Arbeit
zu!

Quellen/Fußnoten:
[1] https://www.bverwg.de/270319U6C2.18.0
[2] http://ots.de/HwBCh0


[3] http://ots.de/a04zAy



Pressekontakt:
Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Piratenpartei Deutschland
Pflugstraße 9A | 10115 Berlin

E-Mail: presse@piratenpartei.de
Web: www.piratenpartei.de/presse
Telefon: 030 / 60 98 97 510 Fax: 030 / 60 98 97 519

Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Johannes Kahrs (SPD) fordert Fortsetzung der Großen Koalition Westfalen-Blatt: Kommentar zum Nahles-Rücktritt
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.06.2019 - 07:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1725667
Anzahl Zeichen: 2491

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Innenpolitik



Diese Pressemitteilung wurde bisher 334 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Öffentliche Videoüberwachung größtenteils rechtswidrig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Piratenpartei Deutschland (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Piratenpartei RLP wählt neuen Landesvorstand ...

Am Samstag fand in Lambsheim der zweite Landesparteitag 2024 der Piratenpartei Rheinland-Pfalz statt. Bei den Vorstandswahlen wurde Heiko Müller erneut zum Vorsitzenden gewählt. Ebenfalls in ihrem Amt bestätigt wurden Sascha Ruschel als stellvertr ...

Europawahl: Piratenpartei dankt für 186.000 Stimmen ...

Die Piratenpartei Deutschland bedant sich herzlich bei den über 186.000 Personen, die ihr bei der Europawahl ihr Vertrauen geschenkt haben. Trotz des verpassten Einzugs von Spitzenkandidatin Anja Hirschel ins Europäische Parlament freut sich die Pa ...

Alle Meldungen von Piratenpartei Deutschland


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z