Braun/von Storch: Claudia Roth beugt das Recht
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Donnerstag auf Freitag einen Hammelsprung beantragt, um die
Beschlussfähigkeit des Bundestages vor der Abstimmung über eine
Gesetzesvorlage festzustellen. Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth
hat diesen Geschäftsordnungsantrag zurückgewiesen.
Dazu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD im
Deutschen Bundestag, Jürgen Braun:
"Frau Roth beugt das Recht. Die Verweigerung der Feststellung der
Beschlussfähigkeit ist ein glatter Rechtsbruch, mit dem Frau Roth das
Ansehen des Parlaments und das Vertrauen der Bürger in die
Institution Bundestag nachhaltig beschädigt. Wichtige Gesetze werden
auch gegen die geltenden Regeln durchgepeitscht."
Die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch
kündigt an:
"Wir prüfen nun, was wir gegen die Willkür tun können, mit der ein
offenkundig nicht beschlussfähiger Bundestag in tiefer Nacht unter
erkennbar offener Missachtung der Geschäftsordnung Gesetze
durchdrückt. Wir hatten die fehlende Beschlussfähigkeit formgerecht
gerügt."
Pressekontakt:
Christian Lüth
Pressesprecher
der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
Tel.: 030 22757225
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Datum: 28.06.2019 - 11:11 Uhr
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