Expertenkommission entlarvt Panikmacherei der Opposition vor neuem Polizeiaufgabengesetz als Wahlkampfmanöver
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des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport im
Bayerischen Landtag, zum Abschlussbericht der PAG-Kommission: "Die
Prüfung des Polizeiaufgabengesetzes durch unabhängige Experten
bestätigt unsere Linie in der Sicherheitspolitik. Auch der von der
Opposition massiv kritisierte Begriff der 'drohenden Gefahr' und
seine Ausgestaltung in Art. 11 Abs. 3 PAG werden von der Kommission
unter Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des Bayerischen
Verfassungsgerichtshofs, Dr. Karl Huber, nicht grundsätzlich in Frage
gestellt. Die Schaffung des neuen Tatbestandes sei gerade im Hinblick
auf die Bereiche Terrorismusabwehr, Cybercrime sowie Links-und
Rechtsextremismus vertretbar.
Die Grünen haben vor der Landtagswahl auf unverantwortliche Weise
Misstrauen gegen unsere bayerische Polizei geschürt. Dabei sind sie
nicht einmal vor der Zusammenarbeit mit Linksradikalen und
Verfassungsfeinden im Anti-PAG-Bündnis zurückgeschreckt. Auf
gemeinsamen Demos und in den sozialen Netzwerken wurde leider viel
Falsches über das PAG behauptet. Eine bis heute weit verbreitete
Falschinformation ist, dass Menschen in Bayern ohne Rechtsbeistand
und ohne richterliche Entscheidung für unbegrenzte Zeit inhaftiert
werden können! Das ist natürlich Blödsinn! Das Polizeiaufgabengesetz
schützt unsere Bürgerinnen und Bürger und ihre Grundrechte vor den
Angriffen von Kriminellen und Terroristen und erleichtert der Polizei
die Arbeit. Es zeigt sich einmal mehr, dass die Grünen unseren
Polizistinnen und Polizisten lieber bei jeder Gelegenheit Steine in
den Weg legen, anstatt ihnen für den Einsatz zu danken, der Bayern
zum sichersten Bundesland in Deutschland macht.
Ich danke der Kommission für die Beurteilung der Erfahrungen von
Polizei, Gerichten und anderen Beteiligten mit den neuen Befugnissen
und die fachlichen Empfehlungen, um den Vollzug des Gesetzes weiter
zu verbessern. Die Arbeit des Gremiums schafft zudem noch größere
Transparenz zu den Details des Gesetzes und entkräftet viele
Falschinformationen, die nach wie vor im Internet kursieren."
Die Kommission zur Begleitung des neuen Polizeiaufgabengesetzes
hat zwischen dem 2. Juli 2018 und dem 27. August 2019 insgesamt 24
mehrstündige Sitzungen durchgeführt.
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Datum: 30.08.2019 - 16:32 Uhr
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