Bildungs- und Teilhabepaket: Nur jedes siebte Kind der 6- bis unter 15-Jährigen profitiert von Teilhabeleistungen
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Jugendliche seien in ihrer Höhe unzureichend und in der bestehenden
Form schlicht nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu
ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisiert der
Paritätische Wohlfahrtsverband. Nach einer aktuellen Expertise der
Paritätischen Forschungsstelle profitierten zuletzt weniger als 15
Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im
Hartz-IV-Bezug von den sogenannten "soziokulturellen
Teilhabeleistungen", mindestens 85 Prozent der Leistungsberechtigten
wurden in der Praxis dagegen nicht erreicht. Notwendig sei die
Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im
Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Einführung einer
bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.
Die bisherigen Reformen im Kampf gegen Kinderarmut bezeichnet der
Paritätische Gesamtverband als "Stückwerk". Die kürzlich mit dem so
genannten "Starke-Familien-Gesetz" in Kraft getretenen Verbesserungen
beim Bildungs- und Teilhabepaket seien allenfalls "Trostpflaster"
gewesen, aber keine zufriedenstellende Lösung. Bisher kamen die
soziokulturellen Teilhabeleistungen laut Expertise bei der großen
Mehrheit der grundsätzlich leistungsberechtigten Kinder und
Jugendlichen zwischen sechs und 15 Jahren nicht an. Die Studie belegt
deutliche regionale Unterschiede, insgesamt sei aber in einem
Großteil der Kommunen die durchschnittliche Quote bewilligter Anträge
und festgestellter Ansprüche noch immer "niederschmetternd gering".
"Das Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt Murks und geht
komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor
Ort vorbei. Dieses Paket ist durch Reparaturen nicht zu retten. Es
ist Zeit, sich von dem verkorksten Bildungs- und Teilhabepaket
endlich zu verabschieden", fordert Schneider.
Rückenwind bekommt der Paritätische durch das
Bundesarbeitsministerium, das angekündigt hat, die umstrittenen
Teilhabe-Gutscheine abschaffen zu wollen und durch eine pauschale
Auszahlung von 15 Euro pro Monat zu ersetzen. Auch der Vorschlag des
Verbandes nach Einführung eines verbindlichen Rechtsanspruchs auf
Teilhabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz wird von Seiten des
Ministeriums inzwischen unterstützt und hat Eingang in die
Handlungsempfehlungen des BMAS-Zukunftsdialogs gefunden. "Es geht
darum, Angebote für alle Kinder und Jugendlichen zu schaffen, die sie
in ihrer Entwicklung fördern", so Schneider. "Die bisherigen
Teilhabeleistungen sind davon abhängig, dass es vor Ort überhaupt
passende Angebote gibt. Nur ein Rechtsanspruch sorgt dafür, dass auch
wirklich entsprechende Angebote vorgehalten werden und jedes Kind,
unabhängig von seinem Wohnort, bestmöglich in seiner Entwicklung
gefördert wird."
Die vorliegende Expertise des Paritätischen unterstreicht den
akuten Handlungsbedarf. "Wir hoffen, dass die Bundesregierung den Rat
der Expert*innen ernst nimmt und sich nun zügig an die Umsetzung
macht", so Schneider.
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, pr@paritaet.org, Tel.: 030 24636-305
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Datum: 08.10.2019 - 05:00 Uhr
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