Entscheidung zum Integrationsgesetz: CSU-Fraktion sieht Konzept und Gesetzeszweck bestätigt

Entscheidung zum Integrationsgesetz: CSU-Fraktion sieht Konzept und Gesetzeszweck bestätigt

ID: 1776252
(ots) - Nach der heutigen Entscheidung des Bayerischen
Verfassungsgerichtshofes zum Integrationsgesetz sieht die CSU-Fraktion ihr
Konzept der Integration bestätigt: Insbesondere die in der Präambel des Gesetzes
dargestellte Leitkultur und Ziele der Integration wurden von den Richtern wie
erwartet als verfassungsgemäß eingestuft. Außerdem bestätigten die Richter, dass
der Freistaat sehr wohl die gesetzgeberische Kompetenz hat, Integration zu
regeln und ihr einen Rahmen zu geben.

Dazu erklärt der parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Fraktion Tobias Reiß:

"Der Verfassungsgerichtshof hat das Integrationsgesetz in seinen wesentlichen
Teilen für verfassungskonform erklärt. Der bayerische Weg, Integration zu
fördern, aber auch den Respekt vor unserer Werteordnung einzufordern - dieses
gegenseitige Miteinander wurde vom Verfassungsgerichtshof klar bestätigt."

"Für uns ist entscheidend, dass der von Grünen und SPD in den vergangenen Jahren
immer wieder in Frage gestellte Begriff der Leitkultur verfassungsrechtlich in
keinster Weise beanstandet wurde. Für uns steht fest, dass die Leitkultur als
gesamtgesellschaftlicher Konsens weiterhin das Fundament unserer
Integrationspolitik sein wird und muss. Damit sind die Grünen mit ihrem
Multi-Kulti-Ansatz und ihrem Bestreben, das Gesetz insgesamt zu kippen,
gescheitert."

"Die Tatsache, dass insgesamt nur zweieinhalb Artikel kritisch gesehen wurden,
bestätigt uns, dass unser Weg der Integration der Richtige ist. Die vom Gericht
bemängelten Details werden von uns geprüft und entsprechend überarbeitet."

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Datum: 03.12.2019 - 13:50 Uhr
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