Der politische Islam gehört nicht zu Deutschland und auch nicht in die deutsche Justiz - Kopftuchverbot ist verfassungsgemäß
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begrüßt im Namen der Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg die
heutige Entscheidung zum Verbot von islamischen Kopftüchern für Richterinnen:
Der politische Islam gehört nicht auf deutsche Richterbänke
"Der deutsche Staat und die Justiz dürfen nicht länger zum Einfallstor für die
außereuropäische Einwanderung und für den Islam sein. Die Verteidigung unseres
Volkes, unserer Kultur und unseres demokratischen Rechtsstaates erfordert eine
klare Grenzziehung, auch in Verwaltung und Justiz. Der Islam gehört nicht auf
deutsche Richterbänke. Das ist und war der Standpunkt der AfD. Die konsequente
Haltung wird durch das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt.
Der Staat muss neutral bleiben. Daher ist es richtig, wenn Regeln eingeführt
werden, die eine offensive Repräsentanz des Islams in deutschen Gerichtssälen
verhindern. Moslems dürfen keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie mit ihrer
Religion als Vertreter der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden können.
Das deutsche Volk und der demokratische Verfassungsstaat basieren auf dem
römischen Recht, auf den Traditionen des christlichen Abendlandes und der
Aufklärung.
AfD ist die Partei der Verfassungstreue
Über 2000 Jahre lang hat sich unsere Gesellschaft in Baden-Württemberg
entwickelt, die moralischen, ethischen und christlichen Grundlagen sind
verwurzelt auf unserer freiheitlich demokratischen Rechtsordnung. Staat,
Gesellschaft und Politik sind aufgefordert, diese Ordnung unserer Verfassung zu
verteidigen. Das ist das Anliegen der AfD. Die AfD steht für Heimattreue,
Tradition und Verfassungstreue. Das heutige Urteil beweist die Richtigkeit und
Verfassungstreue der AfD."
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AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Pressestelle
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart
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Datum: 27.02.2020 - 14:39 Uhr
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