Medienstaatsvertrag: Analyse der Piratenpartei
ID: 1823919
1. Übertragung von Großereignissen
Großereignisse dürfen nur im Pay-TV gezeigt werden, wenn parallel eine Ausstrahlung frei verfügbar ist. Der Medienstaatsvertrag definiert hier aber weiterhin lediglich Olympia- und Fußballveranstaltungen als Großereignisse.
"Im Interesse einer vielfältigen Medienlandschaft sollten auch andere Sportarten unter diese Bestimmung fallen. Nicht nur Fußballfans sollten die Spiele ihrer Mannschaften im Fernsehen schauen können", so Borys Sobieski, Landesvorsitzender.
2. Impressumspflicht
Der Vertrag sieht auch weiterhin, neben dem Telemediengesetz, eine Pflicht zur Angabe von Namen und Anschrift der Betreiber von "Telemedien" vor. Diese Angaben werden immer wieder genutzt um Drohungen und persönliche Angriffe auszuführen. Die Piratenpartei spricht sich für die Angabe eines schnellen Kontaktwegs aus, ohne dass dieser zwingend einen Rückschluss auf die Adresse des Betreibers ermöglicht.
3. Streaming ist Rundfunk?
In den vergangenen Jahren haben sich Medienanstalten vermehrt an Produzenten von Unterhaltungsvideos und -streams gewandt und diese aufgefordert, eine Rundfunklizenz zu beantragen. Die Betrachtung dieser Produzenten als Rundfunk führen zu einem erheblichen Mehraufwand und auch zusätzlichen Kosten. Besonders für Produzierende mit geringen Zuschauerzahlen ist dies eine große Hürde. Der Entwurf sieht nun vor, dass eine Zulassung entfällt, wenn weniger als 20.000 Zuschauer pro Monat erreicht werden, oder eine "geringe Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung entfalten".
Diese Regelung schützt erst einmal die Vielfalt an Video- und Streamingangeboten im Internet. Lässt allerdings die Frage offen, welche Angebote eine geringe Bedeutung für die Meinungsbildung haben. Dies schafft wieder Unsicherheiten. Die Piratenpartei plädiert für eine generelle Abschaffung der Zulassungspflicht für Livestreams im Internet. Eine Zulassung ist im Kontext der modernen Nutzung des Internets veraltet und nicht notwendig.
"Es ist ein leidiges Thema. Streams und Videos im Netz sind mittlerweile zum Standard-Unterhaltungsprogramm für uns geworden, dass mit der Reichweite auch Verantwortung kommt ist uns allen klar. Dieses bürokratische Monster von Zulassungen aber auf solche Unterhaltungsprogramme, die oft auch lediglich nebenbei betrieben werden, loszulassen ist einfach blöd. Damit wird nur die Vielfalt der Angebote eingeschränkt, weil sich nicht jeder Streamer mit dem ganzen formellen Zeug auseinandersetzen möchte", so Sobieski. "Es ist einfach eine realitätsferne Regelung."
4. Religiöse Inhalte
Der Vertrag räumt den evangelischen und katholischen Kirchen sowie jüdischen Gemeinden ein Recht auf Sendezeit ein. Für andere weltanschauliche Ausrichtungen ist dies nicht vorgesehen. Diese Ungleichbehandlung kritisiert die Piratenpartei.
5. Anmeldepflicht für Plattformen
Medienplattformen, ausgenommen solche mit geringen Nutzerzahlen, sind zur Anmeldung bei den Landesmedienanstalten verpflichtet. Eine weitere Bürokratisierung der Medienlandschaft, die Piratenpartei lehnt dies ab. Die Pflicht zur "leichten Auffindbarkeit" von Rundfunkangeboten auf diesen Plattformen sieht die Piratenpartei ebenfalls als eine realitätsferne Vorschrift an.
"Im Bereich der Diskriminierungsfreiheit und Sicherstellung journalistisch wertvoller Arbeit ist der Medienstaatsvertrag geeignet und führt damit den Rundfunkstaatsvertrag geeignet weiter", erläutert Sobieski. "An einigen Stellen ist aber noch deutlicher Verbesserungsbedarf. Ich kann der Landesregierung nur empfehlen diese Punkte in Zukunft zu berücksichtigen und in den Medienstaatsvertrag einzubringen."
Quellen/Fußnoten
[1] http://ots.de/CIwBYW
Pressekontakt:
Alexander Ebhart
Landespressesprecher
E-Mail: presse@piratenpartei-bw.de
Mobil: 0176 47127628
Borys Sobieski
Landesvorstand
E-Mail: presse@piratenpartei-bw.de
Mobil: 0175 9549187
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Datum: 17.06.2020 - 11:05 Uhr
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