Bestechung von Abgeordneten: Gefahr für die Demokratie
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"Es kann doch nicht sein, dass ein Beamter wegen eines Schokoriegels Ärger bekommt, ein Abgeordneter aber schon mit einem Aktenkoffer voll Geld Forderungen vom Zettel ablesen muss um überhaupt Konsequenzen befürchten zu müssen", so Borys Sobieski, Landesvorsitzender der Piraten.
In der Tat ist in § 108e des Strafgesetzbuches von "im Auftrag oder auf Weisung" eines Dritten festgeschrieben. Eine unscheinbare Formulierung, die aber dazu führt, dass sich Abgeordnete schon richtig anstrengen müssen um juristisch belangt werden zu können. Für Beamt:innen sind die Hürden deutlich niedriger angesetzt. Ein Merkblatt des baden-württembergischen Kultusministeriums etwa schließt bereits größere Schenkungen aus. [2]
"Es ist grundlegend für eine Demokratie, dass die Abgeordneten nach ihrem Gewissen entscheiden und nicht nach dem Geldbeutel. Dass etwa bei uns in Baden-Württemberg nicht einmal die Nebeneinkünfte offengelegt werden müssen ist ein eklatanter Missstand. Wie will man den Einflussnahme überhaupt erkennen, wenn nicht bekannt ist welche Gelder wohin fließen?", so Sobieski. "Da besteht dringend Nachholbedarf, haben die Grünen doch selbst vor Jahren der Landesregierung mangelnde Erkenntnis bei der Korruptionsbekämpfung vorgeworfen."
Für Abgeordnete sieht § 108e auch keine Strafen vor, wenn eine Vorteilsnahme außerhalb ihres Mandats besteht.
"Sowohl die Landes-, als auch die Bundesregierung haben hier definitiv noch einiges an Regularien nachzuholen. Bestechlichkeit ist eine Gefahr für die Demokratie", erläutert Sobieski. "Doch ich fürchte, dass man sich da nicht ins eigene Bein sägen möchte. Der Fall Amthor zeigt ja, dass Einflussnahmen immer wieder vorkommen."
Quellen/Fußnoten
[1] http://ots.de/mXgk5M
[2] http://ots.de/XUCTFd
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Datum: 06.08.2020 - 12:44 Uhr
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