"Rhein-Neckar-Zeitung" (Heidelberg) zum Jameda-Urteil
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Prinzipiell ist es zwar berechtigt, Ärzte zu bewerten - immerhin haben die Bürger ja ein legitimes Interesse daran, sich zu informieren, bevor sie eine Praxis betreten. Problematisch wird es aber, wenn sich das hehre Ideal der Transparenz mit wirtschaftlichen Interessen vermischt. Jameda lebt davon, dass zahlende Premiumkunden mit Bildern und attraktiven Profilen für sich werben können, während die Basiskunden daneben blass und unscheinbar wirken. Der Verdacht ist naheliegend, dass die Basiskunden nur dazu dienen, dem Portal Größe und Reichweite zu verschaffen. Und ob der Nutzer so die gewünschten objektiven Bewertungen erhält, ist auch fraglich.
Der BGH verwies deshalb auch zurecht darauf, dass Jameda eine Rolle als "neutraler Informationsvermittler" einnehmen sollte. Ob das gelingt? Es ist eine Frage, die sich auch andere Bewertungsportale - ob für Ärzte, Hotels oder Restaurants - stellen sollten.
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Datum: 13.10.2021 - 18:58 Uhr
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