Irisches Gericht stoppt verdachtslose Vorratsdatenspeicherung
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Vorratsspeicherung sämtlicher Telefonverbindungen für Strafverfolger
ist vom dortigen High Court als Verstoß gegen die
EU-Grundrechtecharta gekippt worden. [1] Die Piratenpartei fordert
Konsequenzen von Bundesregierung und EU:
"Die Kontakte, Bewegungen und Internetverbindungen unverdächtiger
Bürger wahllos zu speichern, überschreitet die rote Linie zum
Überwachungsstaat", erklärt der Bürgerrechtler Patrick Breyer,
Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl. "Die Sonntagsreden
von Bundesregierung und EU zu Menschenrechten sind verlogen, solange
sich fast alle EU-Staaten weigern, ihre vom EuGH für
grundrechtswidrig erklärten Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung
aufzuheben." Zusammen mit anderen Beschwerdeführern um Digitalcourage
und dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat Breyer
Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung eingelegt.
Breyer warnt vor Versuchen verschiedener Regierungen, im Zuge der
geplanten ePrivacy-Verordnung durch die Hintertür Gesetze zur
verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung oder auch eine "freiwillige
Vorratsdatenspeicherung" durch Telekommunikationsanbieter zu
legalisieren: "Ein polizeilich-industrieller Komplex versucht auf
EU-Ebene, mithilfe von Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung den
gläsernen und angepassten Telefon- und Internetnutzer durchzudrücken.
Wir setzen dem die Vision selbstbestimmter und unbequemer Menschen
entgegen, die Politik in die eigene Hand nehmen."
Quellen:
[1] Urteil, http://ots.de/RCSHBL
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Datum: 12.12.2018 - 17:13 Uhr
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