Nachts im Bundestag: '2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU'

Nachts im Bundestag: '2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU'

ID: 1733311
(ots) - In der Nacht zu Freitag hat der Bundestag mit den
Stimmen der GroKo das '2. Datenschutz-Anpassungs- und
Umsetzungsgesetz EU' zur Anpassung deutscher Gesetze an die DS-GVO
beschlossen [1].

Frank Herrmann, Vorsitzender der PIRATEN NRW und
Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei kommentiert:

"Über ein Jahr zu spät, zu kompliziert und meistens zum Nachteil
der Menschen im Land, so könnte man das über 600 Seiten umfassende
Gesetzespaket in aller Kürze beschreiben.

Das 'Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik' (BSI)
durch die Einschränkung der Auskunftsrechte Betroffener weiter
abzuschotten. ist genau die falsche Strategie. Für die Zentralstelle
für IT-Sicherheit ist Vertrauen und Transparenz wichtig, keine Mauern
aus Schweigen!

Und dass jetzt nur noch Unternehmen, in denen mehr als 20, statt
bisher 10 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten
beschäftigt sind, verpflichtend eine Person für den Datenschutz
beauftragen müssen, ist purer Populismus und ein vergiftetes Geschenk
an die Unternehmer. Denn an der Verantwortlichkeit und auch an der
Haftung für die Beachtung der Datenschutzpflichten ändert sich
nichts, die bleiben bei der verantwortlichen Stelle, beim
Unternehmen! Wenn jetzt die fachliche Beratung eingespart werden
darf, werden Datenschutzverstöße ganz sicher nicht weniger werden.

Kein Wort verlieren CDU/CSU und SPD über den vor drei Monaten vom
Bundesverwaltungsgericht für ungültig erklärten §4 Abs.1 BDSG zur
Videoüberwachung [2]. Hier wäre wenigstens die Klarstellung der
Gültigkeit europäischen Rechts und die Aussicht auf eine neue
Regelung wichtig gewesen.

Ein kaltes Erwachen gibt es für die Polizeigewerkschaften, denn
durch das in Artikel 8 geänderten BDBOS-Gesetz sind es jetzt die


Beamtinnen und Beamten selbst, die durch die Nutzung ihrer
Digitalfunkgeräte vollständig überwacht werden! Für 75 Tage darf
jetzt gespeichert werden, wer, wann, mit wem und von wo kommuniziert
hat. Die 'Robocop'-Strategie der Innenminister in Bund und Ländern
wird fortgesetzt, denn dass die Bilder der Bodycams in die
Einsatzzentralen übertragen werden, ist nur noch eine technische
Hürde.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass mit den jetzt beschlossenen
weiteren Gesetzes-Änderungen der Schutz personenbezogener Daten in
Deutschland weiter eingeschränkt wird und die Regelungen noch
unübersichtlicher werden. Die Schutzpflicht des Staates gegenüber
seinen Bürgerinnen und Bürgern wird klar missachtet!"

Quellen/Fußnoten:
[1] http://ots.de/ONcADm
[2] http://ots.de/NvbDVc



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Datum: 30.06.2019 - 10:00 Uhr
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