Mitteldeutsche Zeitung: zu Justiz und Künast
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in die Kritik geriet, ist nicht berechtigt. Karlsruhe schützt nicht
nur die Meinungsfreiheit, sie schützen auch die Persönlichkeitsrechte
der Betroffenen. Zu so absurden Entscheidungen wie in Berlin kommt
man nur, wenn die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts falsch
angewandt werden. Vulgärste Hetze ist kaum zu rechtfertigen - schon
gar nicht, wenn Falschmeldungen der Anlass für Tiraden sind.
Wahrscheinlich haben die Hetzer im Fall Künast gar nicht gemerkt,
dass sie Fake News aufsaßen. Aber das ist ihr Risiko.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin@mz-web.de
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Datum: 22.09.2019 - 18:31 Uhr
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