17-jähriger Pirat zieht vor das Bundesverfassungsgericht
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Deutschland zur Europawahl nicht wahlberechtigt sein sollen. Dies hat der
Bundestag 30 jugendlichen Beschwerdeführer/innen mitgeteilt und ihren
Wahleinspruch abgewiesen, darunter den Einspruch des 17-jährigen Lukas Küffner
(Piratenpartei) aus Nürnberg.
Zur Begründung schreibt der Bundestag, es könne offen bleiben, ob die
erforderliche Reife bei "einzelnen Personen" unter 18 vorliege. Generell bestehe
bei Jugendlichen dieses Alters eine "höhere Gefahr, den notwendigen Grad von
Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit noch nicht erreicht zu haben". Zur Wahl
dürfe eine Person nur zugelassen werden, wenn sie "entscheidungsfähig und zur
freien Bildung ihres eigenen Wählerwillens fähig" sei.
Lukas Küfner will gegen diese Entscheidung nun gemeinsam mit anderen vor das
Bundesverfassungsgericht ziehen. "Es heißt immer, Jugendliche würden sich nicht
für Politik interessieren. Das stimmt jedoch nicht. Immer mehr Jugendliche gehen
auf die Straße, um für ihre Zukunft zu demonstrieren, weil diese Zukunft bedroht
ist. Warum sollten wir die Entscheidungen einer alternden Wählerschaft
überlassen, die wenig bis gar nicht betroffen ist? Junge Menschen sollten über
ihre Zukunft mitbestimmen dürfen!"
Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kritisiert die
Entscheidung des Bundestags als "arrogant und bevormundend". "Dass junge
Menschen Politik lieber den Experten überlassen sollten, ist Lindner'sche
FDP-Logik. Diese Überheblichkeit hat mit der heutigen Lebenswirklichkeit und dem
vielfältigen politischen Engagement junger Menschen nichts zu tun."
In den EU-Ländern Österreich und Malta dürfen bereits 16-jährige an der
Europawahl teilnehmen. Auch das Europaparlament hat sich für ein Wahlrecht ab 16
ausgesprochen.
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Datum: 06.11.2019 - 07:10 Uhr
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