Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz beenden! - Der Fall des Jugendrichters Andreas Müller
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Wir PIRATEN schließen uns damit der Forderung der rechtspolitischen Sprecherin der DIE LINKE im Brandenburger Landtag, Marlen Block [3], an.
Zum Hintergrund, Ende letzten Jahres hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) einen Befangenheitsantrag gegen den Bernauer Jugendrichter Andreas Müller gestellt. Die Staatsanwaltschaft begründet ihren Antrag mit dessen jahrelangem Wirken gegen das Cannabis-Verbot, sowie Äußerungen in seinem 2015 erschienenen Buch "Kiffen und Kriminalität. Ein Jugendrichter zieht Bilanz". Die zuständige Richterin hingegen lehnte den Befangenheitsantrag ab, begründet mit Müllers über Jahre hinweg beanstandungsfreier Rechtsprechung insbesondere in Cannabis-Fällen, und dessen Recht auf Privatmeinung - die zudem der Justiz seit Jahren bekannt sei.
Müller, der sich seit vielen Jahren für die Entkriminalisierung und Legalisierung der Hanf-Pflanze (Cannabis) einsetzt, hatte im Zuge der "Justizkampagne 2019" des Deutschen Hanfverbandes [1] im April 2020 eine Normenkontrollklage gemäß Artikel 100 Abs. 1 Grundgesetz (GG) [2] beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dieses soll den seines Erachtens nicht rechtmäßigen Sachverhalt des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) in Bezug auf Cannabis überprüfen. Nach Artikel 100 GG ist es die Pflicht eines Richters, im Zweifel eine solche Überprüfung zu beantragen, um Unsicherheiten zu klären anstatt womöglich Menschen aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetzes zu verurteilen.
Quellen:
[1] https://hanfverband.de/kampagnen/richtervorlage/infos-angeklagte-anwaelte
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_100.html
[3] https://ots.de/1frfyP
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Datum: 12.02.2021 - 08:00 Uhr
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