Was muss geräumt werden?
Hausbesitzer müssen dafür Sorge tragen, dass alle an ihr Grundstück angrenzenden Gehwege (OLG Brandenburg, Az. 4 U 55/07) wie auch Wege auf dem Grundstück (OLG Karlsruhe, Az. 14 U 107/07) gefahrfrei begehbar sind. Dabei sollte grundsätzlich ein Streifen zwischen 1,00 ...
01.02.2016 | Bau & Immobilien