Landgericht will nichtüber Brandenburgs Kfz-Massenspeicherung entscheiden
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40/19) schließt sich das Landgericht der Meinung des Amtsgerichts an,
nur "zufällig" miterfasste Personen hätten kein Recht zu klagen.
Außerdem sei das Verwaltungsgericht für die Entscheidung über die
Rechtmäßigkeit der Kfz-Massenspeicherung zuständig [1].
Der Kläger Marko Tittel, Autofahrer und Mitglied der Piratenpartei
Brandenburg, will weiter klagen und notfalls bis vor das
Bundesverfassungsgericht ziehen: "Eine wahllose Vorratsspeicherung
jeder Fahrt auf der Autobahn schafft den gläsernen Autofahrer und
setzt ihn einem ständigen Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko
eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung seiner
persönlichen Lebensführung durch Unbefugte. Ich möchte nicht in einem
Land leben, in dem jede Bewegung erfasst und gegen mich verwendet
werden kann."
Einem diese Woche veröffentlichten internen Bericht zufolge [2]
speichert Brandenburgs Polizei mithilfe von Kennzeichenscannern seit
über zwei Jahren flächendeckend auf Vorrat, wann welcher Autofahrer
wo auf der Autobahn unterwegs war - dauerhaft und auf unbestimmte
Zeit. Die Piratenpartei enttarnt im Internet die offiziell geheim
gehaltenen Standorte der Kennzeichenscanner [3], damit betroffene
Autofahrer klagen können. Weitere Informationen zum
Kennzeichenscanner, zu den rechtlichen Situationen in den jeweiligen
Bundesländern, bereits gefundene Scannerorte [4] und wie man beim
Enttarnen der Scanner mithelfen kann [5], befinden sich ebenfalls auf
der Seite [3].
Quellen/Fußnoten:
[1] http://ots.de/rNfczX
[2] http://ots.de/UdLoMw
[3] https://www.piratenpartei.de/kfzscan
[4] http://ots.de/tjE8Fk
[5] https://github.com/Scan-Rec/Scan-Rec
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Datum: 15.07.2019 - 07:10 Uhr
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